Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19. August 2019

§ 1. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Matthias Lutz Show Service, Rotkehlchenweg 12, 58455 Witten, (nachfolgend Show Service) und dem Kunden (Auftraggeber). Im Kundenauftrag zu planende und durchzuführende Veranstaltungen gelten ergänzend die unter Punkt 17 erwähnten speziellen Regelungen (»Sonderbestimmungen für den Event-Bereich«).
2. Abweichende AGB des Kunden erkennt der Show Service nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
3. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist im Anhang jedes Angebots und jeder Auftragsbestätigung.


§ 2. Angebote, Vertragsschluss, Form
1. Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung oder Bestellung des Kunden.
2. Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.
3. Angebote des Show Service sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird ausdrücklich unter Vorbehalt angegeben.
4. Zwischenzeitliche Vermittlung an andere Kunden behält sich der Show Service ausdrücklich vor.
5. Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an etwaigen Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Show Service.


§ 3. Zusammenarbeit
1. Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben sich die Parteien unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
2. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.


§ 4. Leistungen
1. Die Einzelheiten der vom Show Service für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung (dort Nr. 2)
2. Der Show Service ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.


§ 5. Mitwirkungsleistungen
1. Der Kunde unterstützt den Show Service bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten, Anfahrtsbeschreibungen und Durchfahrtsgenehmigungen für Veranstaltungen.
2. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem Show Service unverzüglich mitzuteilen.
3. Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.


§ 6. Leistungsänderungen
1. Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Show Service schriftlich oder mündlich mit. Der Show Service wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen.
2. Der Show Service teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird er entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Dies erfolgt ebenso in schriftlicher oder mündlicher Form.
3. Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
4. Wünscht der Show Service eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt der Show Service.
5. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Show Service Gestaltungsfreiheit.


§ 7. Termine
1. Die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Termine sind für beide Vertragsparteien bindend.
2. Gesetzte Fristen sind einzuhalten.


§ 8. Fremdleistungen
1. Der Show Service wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, den Show Service im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf Anforderung des Show Service freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
2. Sollte der Show Service ausnahmsweise die notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Show Service hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen.


§ 9. Vergütung
1. Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist der Show Service berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
2. Der Show Service ist berechtigt, Anzahlungen für vertraglich vereinbarte Vergütungen zu verlangen.
3. Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die dem Show Service im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.

§ 10. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung
1. Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen für alle Aufträge:

Für Neukunden, Privatkunden sowie für alle Aufträge ab einem Auftragswert in Höhe von 4.000,– € (netto)
-Anzahlung 50% bei Vertragsschluss
-Vorkasse 50% bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Für Bestandskunden
-Rechnung 14 Tage

2. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
3. Soweit Schecks angenommen werden, erfolgt dies nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt.
4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


§ 11. Mängelansprüche
1. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Show Service ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet. Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
2. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Dies gilt auch, wenn der Show Service die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.


§ 12. Haftung
1. Im Fall des Vorsatzes haftet der Show Service unbeschränkt. In Fällen grober Fahrlässigkeit und einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. »Kardinalpflichten«) sowie bei Geltendmachung von Schadenersatz statt der Leistung haftet der Show Service auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
3. Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
4. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 13. Fremdinhalte
1. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Show Service nicht verantwortlich. Der Show Service ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, er wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
2. Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte der Show Service selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Show Service schad- und klaglos.


§ 14. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten physischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche des Show Service aus seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) des Show Service.


§ 15. Geheimhaltung, Referenznennung
1. Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages oder Angebotes und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
3. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
4. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf der Show Service den Kunden auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes Interesse geltend machen.
5. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. Der Show Service übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails. Auf Wunsch des Kunden kann die Kommunikation über andere Medien geführt werden.


§ 16. Datenschutz
1. Der Show Service ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
2. Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von GEMA o. ä. – Gegenstand des Vertrages ist.


§ 17. Sonderbestimmungen für den Event-Bereich
2. Sofern nicht anders vereinbart, wird im Rahmen von Veranstaltungen der Eintritt eines Erfolgs lediglich im Rahmen der Leistungsbeschreibung geschuldet. Hinsichtlich der künstlerischen Darbietungen und des mit der Veranstaltung beabsichtigten Zwecks wird vom Show Service lediglich ein Bemühen geschuldet. Behördliche Anmeldungen und Zulassungen sowie Gebühren – zum Beispiel GEMA, Aufführungs- oder Vervielfältigungsrechte – obliegen dem Kunden.
3. Alle Leistungen des Show Service (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) bleiben im geistigen Eigentum vom Show Service. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht zur vereinbarten Nutzung. Ohne gegenteilige Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen des Show Service nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
4. Kündigt der Kunde den Vertrag vorzeitig, ohne dass ein vom Show Service zu vertretender wichtiger Grund (§626 BGB) zur Kündigung oder ein gesetzlicher Grund des Rücktritts vorliegt, oder verweigert der Kunde die Festsetzung des Vertrages oder die Abnahme der Ware endgültig, steht dem Show Service als Ersatz für den entgangenen Gewinn und den entstandenen Schaden, abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung als Schadensersatz, folgende Prozentsätze vom Auftragswert, zuzüglich Mehrwertsteuer zu:
bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 70%
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80%
bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90%
< 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100%


Entstandene Fremdkosten für bereits erbrachte Leistungen oder fremde Stornokosten sind zusätzlich zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schäden bleibt dem Show Service vorbehalten. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Show Service kein Schaden entstanden ist, oder dass die entstandenen Schäden geringer sind als die jeweilige Schadensersatzpauschale.
5. Der Show Service wird zur Pflicht zur Leistung frei, wenn der Kunde trotz Mahnung mit seiner Zahlungspflicht in Verzug gerät oder seine zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Mitwirkungspflichten verletzt. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
6. Findet die Veranstaltung aus Gründen nicht statt, die der Show Service (oder einer seiner Erfüllungsgehilfen) nicht zu vertreten hat, bleibt die Zahlungspflicht des Kunden hiervon unberührt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Show Service geringere oder gar keine Aufwendungen hatte.
7. Das allgemeine Wetterrisiko trägt der Kunde.
8. Der Show Service ist berechtigt, bei Ausfall von Leistungen (ausgenommen Künstler) oder bei sonstigen außergewöhnlichen Beschaffungsschwierigkeiten die vereinbarten Event-Leistungen zu ändern, soweit hierdurch der Wert der ursprünglich vereinbarten Leistung gegenüber der geänderten Leistung nicht nachteilig verändert wird und dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen nach Treu und Glauben zumutbar ist. Der Show Service wird in diesem Fall den Kunden über die Änderungen unverzüglich informieren.
9. Der Show Service kann sich durch schriftlichen Rücktritt vom Event-Vertrag lösen, sofern die beauftragte Event-Leistung (z. B. spezieller Künstler oder bestimmter Veranstaltungsort) nicht verfügbar ist und keine Einigung nach §17. Nr. 9 gefunden wurde. Der Show Service wird in diesem Fall den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren und die für diese Leistung entrichtete Gegenleistung des Kunden umgehend erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen lediglich im Rahmen von Punkt 10 dieser AGB.
10. Bei Mängeln der Veranstaltung hat der Kunde diese unverzüglich gegenüber dem Show Service zu rügen. Der Show Service ist zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Dies gilt auch, wenn der Show Service die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
11. Der Kunde ist grundsätzlich dazu verpflichtet, alle Anforderungen zu erfüllen, die in den mitgesendeten Bühnenanweisungen bzw. in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12. Bei mangelnder Bühnenanweisung gilt: o Für musikalische Darbietungen im Halbplaybackverfahren ist eine Tonanlage bereitzustellen, die dem Veranstaltungsort gerecht wird. Mikrofone und Monitoring in angemessenem Rahmen sind ebenso wie ein versierter Tontechniker zur Verfügung zu stellen. Eine abschließbare Garderobe mit Catering ist obligatorisch.
13. Der Kunde hat alle Aufwendungen für ggf. notwendige Shuttle-Dienste, Hotelzimmer, Flüge, Verpflegung und sonstige Reisekosten, gemäß Leistungsbeschreibung, zu tragen. Sofern nicht anders vereinbart hat der Kunde Shuttle-Dienste und Hotelzimmer in eigener Sache zu organisieren und die notwendigen Informationen dem Show Service spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.


§ 18. Schlussbestimmungen
1. Pacht-, Besitz- und Direktionswechsel heben Verträge nicht auf. Der Kunde haftet für eventuell eintretenden Verdienstentgang in voller Höhe. Er verpflichtet sich, Änderungen von Pacht-, Besitz- oder Direktionswechsel unverzüglich dem Show Service schriftlich mitzuteilen.
2. Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Wohn- bzw. Firmensitz des Kunden.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist für Unternehmen Bochum/Witten und für Verbraucher der jeweilige Wohnsitz. Dies gilt auch für Streitigkeiten aus das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Der Show Service hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
4. Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
5. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.

§ 19. Anerkennung der AGB
1. Mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung erkennt der Kunde diese AGB und alle damit verbundenen Vereinbarungen an.